Deutscher oder Österreicher?

 

Wie steht es mit der Staatsangehörigkeit der gefallenen oder verstorbenen Soldaten? Wie kommt es, dass ein Toter aus Wien als Deutscher geführt wird, ein anderer Toter aus Wien als Österreicher?

 

Nun, auf den ersten Blick scheint das alles verwirrend. Dazu folgende Erklärungen:

 

In der Wehrmacht haben keine Österreicher gedient. Nach dem Anschluss Österreichs am 13. März 1938 erhielten alle Österreicher die deutsche Staatsbürgerschaft und waren somit Deutsche. Demnach haben in der Wehrmacht auch nur Deutsche gedient.

 

Nach Kriegsende jedoch – am 10. Juli 1945 – trat in der Republik Österreich mit dem Staatsgesetzblatt vom 14. Juli 1945 das „Gesetz über die Überleitung in die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaft-Überleitungsgesetz)“ in Kraft. Dieses Gesetz besagt kurz zusammengefasst, dass alle Personen, die am 13.3.1938 die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben, ab 27.4.1945 wieder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

Somit hängt es also vom Todeszeitpunkt ab, ob die entsprechenden Kriegstoten als Deutsche oder als Österreicher gestorben sind. Alle Soldaten, die am 13.3.1938 Österreicher waren und vor dem 27.4.1945 verstorben sind, sind als Deutsche gestorben. Alle, die ab dem 27.4.1945 gestorben sind, waren wieder Österreicher.

 

So einfach und doch verwirrend ist das.

 

Hier gibt es das Staatsbürgerschaft-Überleitungsgesetz zum Herunterladen.